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Kontrolle tierhaltender Betriebe und Schlachthöfe

Veröffentlicht am 22.10.2020 in Kreistagsfraktion
 

SPD-Fraktionsvorsitzender Berthold Kammerer

Einen interfraktionellen Anfrag hat die SPD-Kreistagsfraktion zusammen mit den Fraktionen von Bündnis 90 /die Gr ünen, Freie Wählervereinigung Rottweil und ÖDP gestellt. Es geht um die Darlegung des Veterinäramts zum Thema: „Kontrolle tierhaltender Betriebe und Schlachthöfe“. Hier der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Michel,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Kreisrät*innen,

„Regional ist optimal“ ist und war ein Motto der regionalen Nutztiervermarktung. Es ist den Fraktion von Bündnis 90 /Die Grünen , F WV , Ö DP un d SPD ein Anliegen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine ordnungsgemäße Aufzucht und Mast inklusive Einhaltung der Tierschutz und Tierwohlstandards unserer regionalen landwirtschaftlichen Betriebe vertrauen können. Dazu gehören auch regelmäßige Kontrollen der Betriebe und Schlachthöfe.

Hiermit stellen wir folgenden Antrag:

Wir bitten um Darlegung, wie das Veterinäramt tierhaltende Betriebe (Schweine, Geflügel, Rinder) im Kreis Rottweil generell überwacht. Hierzu bitten wir, dies in naher Zukunft als Tagesordnungspunkt einer Kreistagssitzung zu nehmen. 

Im Detail interessiert uns folgendes und erbitten wir Auskunft über:
- Nach welchem System erfolgt d ie Kontrolle tierhaltender Betriebe?
- Was für zeitliche Rhythmen sind zur Überwachung festgelegt?
- Wie ist die personelle Struktur?
- Wie viele Betriebe werden überwacht?
- Wie wird bei anonymen Anzeigen vorgegangen? Wie werden diese dokumentiert?
- Gab es im aktu ellen Fall des Flözlinger Mastbetriebs entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung?
- Wie steht es bezüglich o. a. Punkte mit Schlach tstät ten

 

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