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Ringzugversuch

Behindertenbeauftragter Jens Jäger im Rollstuhl im Ringzug

ROTTWEIL, 2. Juni (pm) - Jens Jäger, Rollstuhlfahrer und Behindertenbeauftragter der Stadt, hat den Ringzug getestet und festgestellt: Als Rollstuhlfahrer muss man wohl das Auto nehmen.

Mittwoch, 18. Mai 2005
15.36 Uhr an der Ringzughaltestelle Göllsdorf: Der Zug nach Rottweil rollt heran, hält und Jens Jäger versucht mit seinem Rollstuhl die gut 25 cm breite Spalte zwischen Bahnsteigkante und Waggon zu überbrücken. Der Abstand zwischen Bahnsteigkante und Ringzug ist hier wegen der Zugneigung in der Kurve größer als an anderen Haltestellen. Der Behindertenbeauftragte der Stadt Rottweil schafft es mit eigener Kraft. Keine Hilfe von irgendeinem Bediensteten der Hohenzollerischen Landesbahn ist erfolgt.

15.40 Uhr Ankunft im Bahnhof Rottweil, Bahnsteig 3 Gleis 4. Jens Jäger versucht jetzt die 20 cm breite Spalte plus einen Höhenunterschied von gut 20 cm zu überwinden. Es geht nur mit fremder Hilfe. Kein Bahnbediensteter hilft.
Einsteigen in den Ringzug, der nach Villingen fährt. Im Ringzug ist ausreichend Platz für ein Paar Fahrräder und einen Rollstuhl; bei 3 Fahrrädern wird es allerdings schon etwas knapp. Die Zughalte werde optisch und akustisch angezeigt, sind also auch für Gehör- und Sehbehinderte eingerichtet. Wenn ein Rollstuhlfahrer Hilfe zum Aussteigen benötigen würde, so könnte er sich dem Zugführer nicht bemerkbar machen, da keine spezielle Signaleinrichtung vorhanden ist. In Trossingen wird noch ein Waggon angekuppelt, dann geht es weiter über Schwenningen bis nach Villingen.

16.21 Uhr Ankunft in Villingen auf Bahnsteig 2 Gleis 3; wieder hat Jens Jäger einen 25 cm breiten Spalt überwunden. Dann die böse Überraschung: Als Rollstuhlfahrer kommt man vom Bahnsteig nicht mehr herunter. Die Treppen der Unterführung zum Ausgang sind für einen Rollstuhlfahrer unüberwindlich, ein Aufzug fehlt und am schienengleiche Übergang in einiger Entfernung ist das Überqueren der Gleise für Fahrgäste verboten. Wenn man vorher anruft, könnte ein Bahnbediensteter den Übergang sichern und den Rollstuhlfahrer hinüberlassen. Dieser Bahnbedienstete ist jedoch nur bis 16 Uhr verfügbar.
Fazit: Die angekündigte Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer bei der Benutzung des
Ringzugs ist so nicht gewährleistet. Wenn ein Behinderter gar auf einen per Elektromotor angetrieben schweren Rollstuhl angewiesen ist, dann ist eine selbstbestimmte Benutzung ohne fremde Hilfe für den Behinderten völlig unmöglich. Auf Hilfe, welche in der Presse angekündigt wurde und die auch von den Betreibern bei der Einweihung des Ringzuges seitens des Personals, der Hohenzollerischen versprochen wurde, hat man an diesem Tag vergebens gewartet.

Bericht Arved Sassnick, Jens Jäger

 

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